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25.08.2010

Vererben von geschlossenen Fonds

Finanzgericht Niedersachsen bremst Fiskus

Eine Erbschaft oder Schenkung an Betriebsvermögen gilt im Rahmen der fälligen Besteuerung als priveligiert. Der Fiskus wollte diese Privilegien nur in Ausnahmefällen auch für geschlossene Fonds gelten lassen und wurde dafür jetzt laut Financial Times Deutschland vom Finanzgericht Niedersachsen eingebremst (Az.: 3 K 215/09). Das Gesetz gebe für diese ungünstige Auffassung keine Grundlage, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.


Grundsätzlich erfolgt die Bewertung einer Beteiligung mit dem sogenannten "gemeinen Wert", der sich im Regelfall aus vergleichbaren Preisen bei Käufen oder Verkäufen beispielsweise im letzten Jahr ergibt. Bei der nachfolgenden Versteuerung kann zwischen zwei Varianten, einer "Verschonung" und einem "Abzugsbetrag" gewählt werden. Damit ist das Vererben bzw. Verschenken von Schiffsbeteiligungen zum Beispiel gegenüber Kapitalvermögen priveligiert.